Aus dem Gemeinderat:

Gleich acht Anträge mit Baugenehmigungen

Drei Mal EnBW, einmal Goodyear, zwei Mal Feuerwehr im Gemeinderat

Gleich mit acht für Philippsburg wichtigen Bauanträgen hatte sich der Gemeinderat der Stadt zu befassen: Drei betrafen das Kernkraftwerk, eine Anfrage hatte mit Goodyear zu tun, zwei Bauanträge nahmen Bezug auf die zwei neuen Feuerwehrhäuser. Hinzu kam noch ein Praxisgebäude für Naturheilkunde in Huttenheim. Bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt wurde der Antrag des Vereins „Bulldog Buwe Rhose“ auf Nutzungsänderung einer Lagerhalle für die Unterstellung historischer Fahrzeuge. Alle eingereichten Anträge erhielten auch das Ja der Fraktionen.

Die EnBW AG beantragte die Errichtung einer freistehenden Alurahmenkonstruktion mit eingespanntem Banner auf der Rheinschanzinsel. Laut ihren Angaben ist die Konstruktion drei Meter breit und vier Meter hoch. Der Werbebanner selbst misst sechs Quadratmeter und soll für eine Werbekampagne bis Ende November 2017 errichtet werden.

Darüber hinaus beantragte die EnBW Kernkraft im Zusammenhang mit dem Neubau des Standort-Abfalllager eine Wetterschutzeinhausung. Wie es dazu hieß, ist vorgesehen, betriebsbedingt an der Südostseite, im Bereich des Fortluftkamins, zwei Betonsilos an der Außenwand aufzustellen. Diese sollen eine klimatechnische Einhausung erhalten. Dazu wird ein eingeschossiger Anbau errichtet, der als Einhausung für die technischen Anlagen zur Betonherstellung dienen wird.

Ein weiterer Antrag nahm Bezug auf den bereits auf den Weg gebrachten Neubau des Reststoffbearbeitungszentrums. Im Außenbereich soll an der Südostseite der Freimesshalle ein Gasflaschenlager, eine Überdachung des Lagerplatzes und eine LKW-Waage gebaut werden. Zudem sei für die auf dem Dach der Freimesshalle befindlichen Kälteanlagen eine klimatechnische Einhausung geplant.

Von der Firma Goodyear Dunlop Tires Germany lag ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Reifenfertigmontage im bestehenden Lagergebäude vor. Äußerlich kommt es zu keinen baulichen Veränderungen. Der Umbau erfolgt lediglich im Innenbereich des Lagers. Da es sich um die Erhaltung und Sicherung der bestehenden Nutzung handelt, bestehen aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, ließ die Verwaltung wissen.

Zu befassen hatte sich der Rat noch mit den Baugenehmigungen zum Neubau eines Feuerwehrhauses in Huttenheim und in Rheinsheim. Dafür gab ein einmütiges Okay. In beiden Fällen war eine Befreiung hinsichtlich der Anordnung der Ein- und Ausfahrt erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung sei diese Befreiung städtebaulich vertretbar. Dieser Ansicht folgte der Gemeinderat.

(Schmidhuber)

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