Aus dem Gemeinderat

Keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für den Bau und Betrieb des Retentionsraums „Bellenkopf/Rappenwört“ auf der Rheinschanzinsel hat der Gemeinderat von Philippsburg ebenso einmütig wie rundweg abgelehnt. CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Gerd Coenen sprach gar von „massiven Einwänden“, die aus seiner Sicht geltend zu machen sind. Genauso sahen es FW, SPD und Uli. Notfalls sollte die Stadt ihre Interessen auch gerichtlich durchsetzen, forderte Coenen.

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, hat beim Landratsamt Karlsruhe einen Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz für den Bau und Betrieb des Retentionsraumes „Bellenkopf/Rappenwört“ mit den zugehörigen Bauwerken, Nutzungen und Nebeneinrichtungen auf den Gemarkungen Rheinstetten und Au am Rhein gestellt.

Die Stadt Philippsburg ist insofern betroffen, als zwei nicht ganz unbedeutende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf Philippsburger Gemarkung durchgeführt werden sollen. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme zu zwei Aspekten abzugeben. Dabei ging es einerseits um die „Waldentwicklung entsprechend der Erfordernisse der Waldschnepfe“.

Im Polder Rheinschanzinsel sollen auf der Fläche, auf der bereits ökologische Flutungen stattfinden, Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands der Waldschnepfe greifen. Die Waldschnepfe benötigt für eine längerfristige Besiedlung Wälder mit einer Flächengröße von mindestens 40 Hektar, deshalb sei die Fläche innerhalb der ökologischen Flutungen mit 56 Hektar grundsätzlich geeignet. Zur Optimierung der Rheinschanzinsel als Lebensraum für die Waldschnepfe sollten Schneisen und Lichtungen in den bestehenden Gehölzbeständen angelegt werden. Wie es hieß, ist die Waldschnepfe auf der Vorwarnliste der Rote-Listen-Arten aufgeführt.

Andererseits war der Gemeinderat zu der geplanten Forstausgleichsfläche auf der Rheinschanzinsel gefragt. Im Polder Rheinschanzinsel sollen auf der Fläche, auf der bereits die ökologischen Flutungen erfolgen, eine 2,35 Hektar großes Areal aufgeforstet werden.

 

(Schmidhuber)

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