Huttenheimer Werkrealschule muss schließen

Schwindende Schülerzahlen reichen nicht mehr für eine Weiterexistenz

Der Bereich „Werkrealschule“ der Franz-Christoph-von-Hutten-Schule muss schließen. Mit „großem Bedauern“ und mit „Enttäuschung über die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums“ nahmen Bürgermeister Stefan Martus und die Fraktionssprecher Hans Gerd Coenen (CDU), Klaus Baader (FW), Joachim Pöschel (SPD) und Ingo Kretschmar (ULi) die anstehende Aufhebung des seitherigen Huttenheimer Schulangebots zur Kenntnis. „Es ist die Schule, die durch viele überörtliche Erfolge in vielen Bereichen immer wieder aufgefallen ist“, betonte der Rathauschef, der wie die Fraktionen die dort geleistete Arbeit würdigte.

Der Grund für die Veränderung: Seit geraumer Zeit ist ersichtlich, dass im Stadtteil Huttenheim die Kinderzahlen nicht mehr ausreichen, um den Bestand der Werkrealschule weiter aufrecht zu halten. Bis vor einigen Jahren konnte die Schule durch die Zusammenlegung mit den aus der Grundschule Rheinsheim abgehenden Schülern noch gesichert werden.

Im Dezember 2015 war die Verwaltung auf die beabsichtigte Aufhebung der Werkrealschule in Huttenheim durch das Staatliche Schulamt hingewiesen worden. Laut Bürgermeister hat die Verwaltung eine mögliche stark ansteigende Schülerzahl durch die Zuweisung von Flüchtlingen im Zuge der Gemeinschafts- und Anschlussunterbringung geltend gemacht. Vergeblich. Aufgegriffen wurde von der Stadt der Vorschlag, ein „Beratungsgespräch“ mit dem Schulamt über das weitere Vorgehen zu führen. Jetzt hat das Regierungspräsidium erneut die Aufhebung der Werkrealschule angekündigt, ohne dass das Beratungsgespräch stattgefunden hätte.

Bürgermeister Stefan Martus wies auf den deutlichen Rückgang der Schülerzahlen hin. So waren für das Schuljahr 2014/2015 nur noch vier Kinder angemeldet, die zwischenzeitlich die Hieronymus-Nopp-Schule in Philippsburg besuchen. Derzeit wird in Huttenheim lediglich noch eine gemeinsame 9. und 10. Klasse in der Werkrealschule unterrichtet.

Rechtsgrundlage für die Aufhebung einer Schulform ist das Schulgesetz für Baden-Württemberg. Dort heißt es: „Wird in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl von 16 in der Eingangsklasse nicht erreicht und wird kein Antrag auf eine schulorganisatorische Maßnahme gestellt, ist die Schule durch die oberste Schulaufsichtsbehörde zum darauf folgenden Schuljahr aufzuheben.“

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Stadt zugesichert, dass die Aufhebung auslaufend erfolgen wird. Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 gibt es dann an der Franz-Christoph-von-Hutten-Schule nur noch eine Grundschule.

(Schmidhuber)

 

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