Philippsburg stellt Weichen für Nach-Goodyear-Zeit

Bebauungsplan „Mittlerer Weg“ für das 38 Hektar-Gelände auf den Weg gebracht/ “Neuordnung des Industriequartiers“

Die Stadt Philippburg reagiert zügig auf die beschlossene Schließung des Reifenwerks Goodyear Dunlop Tires und will damit auf die weitere Entwicklung auf dem 38 Hektar großen Betriebsgelände Einfluss nehmen. In erster Linie geht es ihr um die Neuentwicklung eines städtebaulichen Konzepts für den Bereich um das Werksgelände an der L 602.

Vor diesem Hintergrund hat jetzt der Gemeinderat unter der Sitzungsregie des Beigeordneten Dieter Day einen Bebauungsplan „Mittlerer Weg“ auf den Weg gebracht, einen sogenannten Aufstellungsbeschluss gefasst, dem ergänzenden Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange zugestimmt und dann auch die Entscheidung zur Vergabe des Auftrags getroffen. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans einschließlich der Fachbeiträge für das Plangebiet „Mittlerer Weg“ wurde das Bruchsaler Planungsbüro Modus Consult beauftragt.

Was sind die Ausgangsüberlegungen der Stadt? Im südöstlichen Ortseingangsbereich, zwischen Huttenheim und Philippsburg, liegt an der L 602 das Reifenwerk mit Logistikhalle der Firma Goodyear. Da der Betrieb mittelfristig aufgegeben werde und derzeit keine planungsrechtliche Regelung bestehe, gehe die Stadt Philippsburg zeitnah an die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Neuordnung des Industriequartiers, betonte Bauamtsleiterin Gudrun Pilz-Hailer in ihrem Sachvortrag.

Wie sie ausführte, sollen sich die Planungsziele im Wesentlichen am Bestand orientieren, aber auch weitergehende Planungsoptionen aufzeigen. So werde angestrebt, auch nach der Neuordnung ein Industriegebiet auszuweisen. Nach dem Baugesetzbuch haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung sichert“, bekam der Gemeinderat als Botschaft übermittelt.

Dann gehe es darum, eine menschenwürdige Umwelt zu bewahren, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere in der Stadtentwicklung, zu fördern und die städtebauliche Gestalt und das Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Der Bebauungsplan soll aufgrund seiner Größe im „Regelverfahren“ aufgestellt werden. Dabei sind sieben Verfahrensschritte vorgesehen: Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts, Aufstellung Bebauungsplan, Vorprüfung des Einzelfalls nach der Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsregelung, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Verkehr und Fachbeitrag Schallschutz.

 

(Schmidhuber)

 

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