Aufstockungsantrag und erneute Antragstellung

Der Gemeinderat hat einen Aufstockungsantrag für das „Sanierungsgebiet Huttenheim“ und für die bis 2027 anfallenden Kosten gestellt. Für den Stadtteil Rheinsheim nahm das Gremium eine erneute Antragstellung vor.

Mit Blick auf eine zügige Realisierung der in der Umsetzung befindlichen und geplanten kommunalen Maßnahmen, etwa Rathaus und Dekan-Gothe-Haus, und einer langfristigen Planungssicherheit sollte aus Sicht der Verwaltung eine Aufstockung des Förderrahmens erfolgen. Der Aufstockungsbedarf für 2024 und 2025 liegt bei 1,1 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Aufstockungsbedarf bis zum Ende des Bewilligungszeitraums 2027 in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.

Auch Rheinsheim soll in den Genuss von Geldern kommen. Der Gemeinderat stimmte einer erneuten Antragstellung für nicht-investive Städtebaufördermittel (NIS) im Rahmen der „städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Rheinsheim“ zu.

Gefördert werden Projekte etwa zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, Integration von Migranten, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier.

Mit dem Förderrahmen von 122.000 Euro sollen die weiteren Personalkosten für die vorhandene Quartiermanagerin bezuschusst werden. Derzeit steht noch ein abrufbarer Finanzhilfebetrag von 63.000 Euro zur Verfügung. Dafür muss eine erneute Beantragung der NIS-Förderung beim Ministerium erfolgen.


Schmidhuber

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