Kinderreisepass
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Die Beantragungsdauer beträgt ca. 1 Woche. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist erforderlich
Grundsätzlich vorzulegen sind:
- Alter Kinderreispass (sofern vorhanden)
- biometrisches Passbild
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberichtigten
- Event. Nachweise über Namensänderung, Einbürgerung u.a.
- Angabe der Augenfarbe und Größe des Kindes
Der Kinderreisepass kann vor Ablauf einmal verlängert werden. Hierfür wird ein neues, aktuelles Passbild sowie die Angabe der Augenfarbe und Größe des Kindes benötigt.
Auch ist eine erneute Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
Gebühren
Kinderreisepass 13,00 Euro / Gültigkeitsdauer 6 Jahre, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 Euro / Gültigkeitsdauer 6 Jahre, jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres