Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften ist notwendig für Grundbuchangelegenheiten und Anmeldungen zum Vereinsregister. Die Identität des Unterschreibenden ist durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Die Formulare, auf denen die Unterschrift zu beglaubigen ist, sind ausgefüllt mitzubringen. Vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist sinnvoll.