Verkehrsrechtsliche Erlaubnisse

Antrag nach §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Aufstellen von Gerüsten, Bauzaun sowie Baukran;
  • Ausgraben von Straßen anlässlich Kanalarbeiten, Wasserversorgung, ect.
  • sowie Lagern von Baumaterialien, Baucontainern-

Das nebenstehende Antragsformular (Worddokument) ist rechtzeitig -mindestens eine Woche vor der Maßnahme- ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Der Antrag wird von uns automatisch an das Landratsamt Karlsruhe, Straßenverkehrsamt, zur Genehmigung weitergeleitet. Bei größeren Maßnahmen ist dem Antrag ein Lageplan mit Einzeichnung der Baumaßnahme bzw. Absperrung beizufügen.

Bei Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes, wie z.B. Aufstellen eines Baukran, ist zuvor über das Stadtbauamt eine Bankbürgschaft vorzulegen.

Durchführung von Veranstaltungen im Bereich öffentlicher Straßen nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVo)

  • Umzüge, Straßenfeste, sonstige Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Der Veranstalter hat mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Veranstaltung formlos einen Antrag zu stellen. Dem Antrag ist außerdem die nachstehende Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ausgefüllt beizufügen.

Bei traditionellen Prozessionen (Weißer Sonntag, Fronleichnamsprozession) hat der Veranstalter lediglich formlos ein Antrag einzureichen.

Sobald uns die Unterlagen vorliegen, werden diese dem Landratsamt Karlsruhe, Straßenverkehrsamt, zur Genehmigung weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung und Straßengesetz Baden-Württemberg