Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche Nutzung (z.B. Wohn- oder Gewerbenutzungen) und die sonstige Nutzung (z.B. Grün- oder Erholungsnutzungen, landwirtschaftliche Nutzung oder Wald) der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitpläne sind wichtige Instrumente der Stadtplanung. In den Bauleitplänen werden die Ziele für die Stadtentwicklung und die Bebauung in den unterschiedlichen Gebieten festgelegt.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Unter "Bauleitplänen" versteht man den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Hier unterscheidet man zwischen rechtskräftigen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen im Verfahren.

Bauleitpläne im Verfahren

Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bauleitplänen über die Fristen und Möglichkeiten Ihrer Beteiligung

Grundsätzlich gilt § 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit:

(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn

  1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
  2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.

(2) Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Absatz 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

(3) Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wählen Sie hierzu den betreffenden Bauleitplanentwurf aus:

Bebauungsplan „Industriepark Philippsburg"

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Industriepark Philippsburg" in Philippsburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Außerdem wurde in dieser Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren wurde in der Zeit vom 15.11. bis 23.12.2021 durchgeführt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand parallel dazu statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verschiedene Stellungnahmen eingegangen, wodurch Bedarf nach einer Abwägung besteht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 Kenntnis von den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Kenntnis genommen und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind entsprechend der Abwägung in die vorliegende Planung eingeflossen. Außerdem hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Industriepark Philippsburg“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Anlass der Planung ist nach Aufgabe der Produktion im Werk der Firma Goodyear die städtebauliche Neuordnung des Areals im Sinne eines Industrieparks. Mit der Neuordnung soll einerseits der Gebäudebestand als Industriegebiet gesichert werden und andererseits eine behutsame Weiterentwicklung nach den Bedürfnissen der zukünftigen Industriebetriebe geordnet geregelt werden, die die städtebaulich markanten Gestaltungsprinzipien am Standort einhalten. Zudem sollen Fragen der Erschließung und Verträglichkeit zur Umgebung prognostisch geklärt werden.

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca.16,1 ha liegt im unbeplanten Innenbereich entlang der L555 am südöstlichen Ortseingang der Stadt Philippsburg. Die Fläche ist nahezu komplett genutzt, bietet jedoch über den baulichen Bestand hinaus Gestaltungs- und Erweiterungsspielraum für eine Entwicklung.

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 1114 ganz und teilweise die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 14/9 (Goodyearstraße), 3083 und 3084. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan Geltungsbereich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Industriepark Philippsburg“ in Philippsburg und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung und Übersichtsplan des Geltungsbereichs, sowie dem städtebaulichen Konzept, Umweltbericht, Fachbeitrag Schall, Fachbeitrag Artenschutz und zu Grunde liegende DIN-Normen (DIN 4109 Teil 1 und 2 vom Juli 2016 und die DIN 18005, DIN 45691 vom Dezember 2006) liegen in der Zeit

vom 19.12.2022 bis 03.02.2023

bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Stadtbauamt, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wichtiger Hinweis:
Wir bitten zu berücksichtigen, dass das Rathaus in der Zeit vom 24.12.2022 bis einschließlich 08.01.2023 geschlossen ist. Deshalb verlängert sich die Auslegungsfrist bis zum 03.02.2023.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Zudem sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht i.d.F. vom November 2022
    Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB (Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere und Pflanzen, das Wirkungsgefüge zwischen den abiotischen und biotischen Umweltbelangen und die biologische Vielfalt, Menschen und deren Gesundheit, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter) geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans
  • Fachbeitrag Artenschutz i.d.F. vom August 2018
    Dem Bebauungsplan liegt eine Übersichtsbegehung zur Erfassung des artenschutzrechtlichen Bestandes vor, die eine Betroffenheitsabschätzung ermittelt.
  • Fachbeitrag Schall i.d.F. vom November 2022
    Die Verträglichkeit der Planung zur Umgebung wurde prognostisch in Form des Fachbeitrags Schall behandelt und untersucht.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.12.2021 zu den Themenbereichen Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz.
  • Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Karlsruhe vom 21.12.2021 immissionsschutzrechtliche
    Konflikte (Betriebsleiterwohnen).

Stellungnahme des Landratsamts Karlsruhe vom 03.01.2022 zu den Themenbereichen Umweltbericht,
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Altlasten & Bodenschutz, Grundwasser/Wasserversorgung, Abwasser, Immissionsschutz, Industrieabwasser/AwSV

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird darum gebeten, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben.

Philippsburg, den 06.12.2022
gez.
Stefan Martus
Bürgermeister

 

1. Synopse
2. Textteil mit Begründungen
3. Planfestsetzungen
4. Umweltbericht
5. Übersichtsplan Geltungsbereich
6. Städtebauliches Konzept
7. Fachbeitrag Schall
8. Fachbeitrag Artenschutz

Bebauungsplan "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid - 3. Änderung"

Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid - 3. Änderung" für den Bereich "Kühweid - Alte Krautstücker" in Huttenheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 27.07.2021 hat der Gemeinderat auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Fassung zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid - 3. Änderung" in Huttenheim mit Begründung lag in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand parallel dazu statt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplans "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid - 3. Änderung" in Huttenheim und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind entsprechend der durch den Gemeinderat beschlossenen Abwägung in die vorliegende Planung eingeflossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche
Aufwertung der heutigen Gewerbegebiete und des Ortseingangs von Huttenheim geschaffen werden. Die Planung
verfolgt mehrere Ziele und dient

  • der städtebaulichen Ordnung, Harmonisierung und Aufwertung von Ortsbild und Nutzung im Gebiet südlich der Germersheimer Landstraße mit einer definierten Mischung von Gewerbe und Wohnen,
  • der wohnortverträglichen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung der gewerblichen Nutzungen nordseits der Germersheimer Landstraße und der Definition von deren nordöstlichem Abschluss neben den Sportanlagen,
  • der Verklammerung von Wohnort und dem Gewerbeareal, der Ausgestaltung des Ortseigangs und der Verkehrsführung, insbesondere für die Feuerwehr,
  • der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Platzgestaltung zwischen Feuerwehr, Sportplatz und Bestandsbebauung mit Nutzungen an der Platzfläche.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 15,8 ha liegt im Westen des Philippsburger Stadtteils Huttenheim, südöstlich der L 555 und nordwestlich der B 35 an der Germersheimer Landstraße, an der Straße In der Kühweid und am Weiherweg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Nummern 3270, 3270/1, 3270/2, 3270/3, 3270/4, 3270/5, 3270/6, 3270/7, 3270/8, 3270/9, 3270/10, 3270/11, 3271, 3272, 3273, 3274, 3275, 3276, 3277, 3278, 3279, 3280, 3281, 3282, 3283, 3284, 3285, 3287, 3293/3, 3294, 3294/1, 3295, 3295/1, 3295/2, 3296, 3297 und teilweise der Nummern 6269, 3285, 3293, 3298, 3299, 3299/1 und 3300. Für die genaue Abgrenzung ist der Übersichtsplan des Geltungsbereichs maßgeblich.

Der Entwurf des Bebauungsplans "Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid - 3. Änderung" in Huttenheim und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht, Übersichtsplan Geltungsbereich, Fachbeitrag Schall, Fachbeitrag Artenschutz, die DIN 45691 vom Dezember 2006 und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 19.12.2022 bis 03.02.2023

bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Stadtbauamt, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der interessierten Öffentlichkeit stellen wir auf Nachfrage die DIN 4109 Teil 1 und 2 vom Juli 2016 und die DIN 18005 zur Einsicht zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Wir bitten zu berücksichtigen, dass das Rathaus in der Zeit vom 24.12.2022 bis einschließlich 08.01.2023 geschlossen ist. Deshalb verlängert sich die Auslegungsfrist bis zum 03.02.2023.

Die Öffentlichkeit kann sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht i.d.F. vom November 2022: Im Rahmen der Umweltprüfung wurden der Bestand und die Auswirkungen der Planung auf alle Umweltbelange nach Anlage 1 BauGB geprüft und die Ergebnisse im Umweltbericht dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans.
  • Fachbeitrag Artenschutz i.d.F. vom Juli 2012: Dem Bebauungsplan liegt eine Übersichtsbegehung zur Erfassung
    des artenschutzrechtlichen Bestandes vor, die eine Betroffenheitsabschätzung ermittelt.
  • Fachbeitrag Schall i.d.F. vom November 2022: Die Verkehrs- und Gewerbelärmeinwirkungen auf das Plangebiet sowie die Gewerbelärmeinwirkungen durch das Plangebiet wurden prognostisch in Form des Fachbeitrags Schall
    untersucht und mündeten in einer Geräuschkontingentierung.
  • Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde vom 25.10.2021 zur Zuständigkeit.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 04.11.2021 zu den Themenbereichen
    Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau und Geotopschutz.
  • Stellungnahme des Landratsamtes Karlsruhe vom 10.11.2021 zu den Themenbereichen Altlasten und Bodenschutz,
    Oberirdische Gewässer und Abwasser.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes angesichts der Corona-Pandemie wird darum gebeten, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls nach Möglichkeit auf diesem Weg abzugeben.

Philippsburg, den 06.12.2022
gez.
Stefan Martus
Bürgermeister

 

1. Synopse
2. Textteil mit Begründungen
3. Planfestsetzungen
4. Übersichtsplan Geltungsbereich
5. Umweltbericht
6. Fachbeitrag Artenschutz
7. Fachbeitrag Schall