An alle Hundehalterinnen und Hundehalter

In den letzten Wochen sind beim Ordnungsamt der Stadt Philippsburg wieder vermehrt Beschwerden aus der Bürgerschaft über die Verunreinigung von Gehwegen, öffentlichen Anlagen und Kinderspielplätzen durch Hundekot im gesamten Stadtgebiet eingegangen. Insbesondere kamen Beschwerden aus dem Ortsteil Rheinsheim (am und um den Bereich des Spielplatzes im Baugebiet Schanzenäcker).

Durch die Verunreinigung durch Hundekot können, insbesondere auf Kinderspielplätzen, Krankheiten übertragen werden, sodass gesundheitliche Gefahren für spielende Kinder nicht auszuschließen sind.

Daher nochmals ein Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen und die „Hinterlassenschaften“ ihrer Vierbeiner umgehend zu beseitigen.

Weiter weisen wir darauf hin, dass Hunde innerhalb des Ortskerns an der Leine zu führen sind. Hunde sind so zu halten bzw. müssen so beaufsichtigt werden, dass niemand gefährdet wird.

Auszüge aus der Polizeiverordnung der Stadt Philippsburg gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)

§ 13
Gefahren durch Tiere

1. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

2. …….

3. Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

§ 14
Verunreinigung durch Hunde

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

….

(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gesetze.


Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Zuwiderhandlungen können auch jederzeit beim Ordnungsamt der Stadt Philippsburg, Telefon Nr. 07256 87-123 oder 87-125 angezeigt werden.


Ordnungsamt

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