Lärmaktionsplanung Stadt Philippsburg 3. Runde

Bereits während der Offenlage des Zwischenberichts des Lärmaktionsplans 3. Runde lässt sich aus der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe erkennen, dass unsere Lärmaktionsplanung aufgrund der aktuellen Verkehrszahlen und der gewissenhaften Erhebung der Daten Erfolg haben wird.
Die angestrebte Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der ehemaligen L 555, die seit dem 01.01.2020 in die K 3588 abgestuft wurde, auf 30 km/h in der Ortslage Rheinsheim und Philippsburg, wird wohl erfolgreich beantragt werden können.

Stadtverwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat sind in die 3. Runde Lärmaktionsplanung mit dem Ziel gestartet, das Maximum an Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der aktuellen Verkehrsbelastung zu erreichen. Nur dies lässt das Gesetz und die Rechtsprechung im Moment zu. Zukünftig zu erwartende Verkehrszunahmen dürfen nicht einbezogen werden. Deshalb wurde bewusst an den verkehrsreichsten Tagen im Jahr 2019 gezählt.

In der Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lärmaktionsplan am 25.05.2020 in der Jugendstil-Festhalle wurde aus der Bürgerschaft drauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße von Philippsburg Richtung Huttenheim um die L 602 und nicht wie im Entwurf des Lärmaktionsplan bezeichnet, um die L 555 handelt. Dieser Einwand ist nicht richtig! Die ehem. L 602 führt seit dem 01.01.2020 die Bezeichnung L 555.
Daher kann auch nicht dem Einwand gefolgt werden, dass für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen fälschlicherweise die Daten der ehemaligen L 555, die seit 1. Januar 2020 die Bezeichnung K 3588 trägt, genutzt wurden. Und sich daraus folgend für die Mühlfeldsiedlung und das Wohngebiet Gerstenfeld geringere Verkehrsbelastungen ergeben, die Lärmschutzmaßnahmen unnötig machen, wie in einem Leserbrief in den BNN am 08.06.2020 und in weiteren Stellungnahmen geäußert. 

Das Gegenteil ist der Fall, denn auch Stadtverwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat wären froh, wenn aufgrund der aktuellen Verkehrsbelastung bzw. Verkehrszählungen Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger angeordnet werden müssten. Das Ingenieurbüro hat auf der aktuell gültigen Kartengrundlage mit dort benannten Straßenbezeichnungen gearbeitet. Die Verkehrsmengen sind lt. Ingenieurbüro im vorliegenden Zwischenbericht korrekt zugeordnet und berechnet, da sich diese auf ein Verkehrsmodell sowie eigene Querschnittszählungen vor Ort beziehen. 

Wir bleiben weiter am Ball, um an unseren qualifizierten Straßen den maximalen im Moment gesetzlich möglichen Schutz zu erreichen. Der Lärmaktionsplan wird von uns ständig fortgeschrieben und aktualisiert, insbesondere wenn sich an den tatsächlichen Verkehren bzw. den gesetzlichen Möglichkeiten etwas ändern sollte, dessen können Sie sicher sein.

Ihr

Stefan Martus
Bürgermeister

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