Neues aus dem Gemeinderat:

Windräder sollen auf Rheinschanzinsel und Elisabethenwört

Gemeinderat macht jetzt Standort-Vorschläge an den Regionalverband

Was die Regionalplanung für Wind- und Solarenergie anbelangt, so will die Stadt Philippsburg sich nicht defensiv verhalten und einfach abwarten, was der zuständige Regionalverband Mittlerer Oberrhein für die Gemarkung entscheidet. Einig zeigten sich Bürgermeister und alle vier Fraktionen, dass es gelte, offensiv zu agieren. „Pro aktiv“ lautete das verwendete Schlagwort.

Dem Gemeinderat ging es vornehmlich um die Klärung der Frage: Wo sollen die Windräder im Falle eines Falles hinkommen? Für die Philippsburger kommen nur die Rheinschanzinsel mit 200 Hektar Fläche und die Insel Elisabetenwört mit rund 400 Hektar in Betracht. Dort sei genügend Platz. Und dort stören Windräder am wenigsten.

Für die Standorte von Freiflächensolaranlagen gelte laut Bürgermeister Stefan Martus (Uli) ein früherer Beschluss. Sie könnten primär auf Seeflächen ausgewiesen werden. Auch für Photovoltaikanlagen sollten konkrete Vorranggebiete erarbeitet werden, hieß es in der Februar-Sitzung. Es gebe bereits interessierte Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Baggerseen.

Ohne Einwände stimmte das Gremium dem Verwaltungsvorschlag zu, dem Regionalverband „pro aktiv“ die Rheinschanzinsel als möglichen Windkraftstandort anzubieten. Peter Kremer (FW) brachte auch Elisabethenwört ins Spiel. Dieser Überlegung folgte der Rat. Darüber hinaus beauftragte die Runde das Büro „Modus Consult“ mit der Erstellung eines Gutachtens zum Thema „Artenschutz mit Schwerpunktvorkommen bei Windenergienutzung“. Hier geht es um Kriterien, die für eine Entscheidung des Regionalverbands enorm wichtig sind.

Nach dem Klimaschutzgesetz des Landes sollen in den Regionalplänen künftig Gebiete in einer Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik festgelegt werden, um das Klimaschutzziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Für den Regionalverband ergibt sich daraus die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen.

Für Solarenergie soll ein Anteil von 0,2 Prozent ausgewiesen werden. Zur Windenergie gibt es einen Katalog mit über 100 Einzelkriterien, die für die Beurteilung und Abwägung eine Rolle spielen, welche Flächen in Frage kommen. Vögel und Fledermäuse etwa gelten als „windkraftempfindliche Arten“.

„Die Stadt muss sich aktiv einbringen und sich klar positionieren“, forderte CDU-Fraktionssprecher Hans Gerd Coenen, das einzige Mitglied aus Philippsburg in der Regionalverbandsversammlung. Zustimmung zur Vorgehensweise kam auch von Volker Ceh (Uli). Sinn machen beide Vorschläge für die Platzierungen. Für Philippsburg als Energiestandort sprach sich Jasmine Kirschner (SPD) aus. FW-Fraktionschef Peter Kremer erinnerte an den zugrunde liegenden Antrag der Freien Wähler in deren Haushaltsrede. Wie er meinte, würden Windräder den Polderzweck nicht gefährden und auch baulich nicht stören.

Schmidhuber

Städtebauliche Aufwertung für Huttenheim

Bestandteile aus abgelehntem Bebauungsplan werden „extrahiert“

Auf die Entscheidung des Gemeinderats in der April-Sitzung hat die Fraktion der Freien Wähler reagiert und umgehend einen Antrag auf „Schaffung des Planungsrechts Ortseinfahrt Huttenheim“ eingereicht. Damit befasste sich jetzt das Gremium.

Aufgrund der damaligen Ablehnung des erneuten Billigungs- und Offenlagebeschlusses zum Bebauungsplan „Schorrenfeld, Alte Krautstücker, Kühweid“ war das Bebauungsplanverfahren aus verschiedenen Gründen gestoppt worden - obwohl es neben gewerblichen Zielen auch Dorfentwicklungsziele für den Stadtteil verfolgte.

Einerseits ging es um eine Neuordnung der Gebietstypen des Gewerbes südlich und nördlich der Germersheimer Straße, andererseits um eine städtebauliche Aufwertung des Ortseinganges aus Richtung Rheinsheim. Beinhaltet waren eine verbesserte Verkehrsführung in Richtung zum Freizeitgelände auf der ehemaligen L 602 und eine bessere Zu- und Ausfahrt der Feuerwehr. Eine wesentliche Rolle spielten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufwertung des Feuerwehrplatzes und die Unterbringung eines Skaterplatzes auf der Grüninsel („Linse“).

Um wichtige Teile der Bebauungsplanung zu „retten“, brachte die FW-Faktion den Antrag ein, einige spezielle Bereiche bauplanungsrechtlich weiter zu verfolgen. Nach Auffassung von Bürgermeister Stefan Martus (Uli) ist für den größten Teil der in Frage kommenden Maßnahmen kein neues Bebauungsplanverfahren notwendig, nur für den Bereich des Skaterparks – hier in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Der Wunsch des Ortschaftsrats, den Alten Messplatz in den Geltungsbereich einzubeziehen, um dort die Grundlage für einen attraktiven Platzbereich zu schaffen, sei im vorliegenden Konzept berücksichtigt, betonte FW-Fraktionschef Peter Kremer.

Nach Hans-Gerd Coenen (CDU) gelte es, aus dem abgelehnten Bebauungsplan eine „sinnvolle Extrahierung“ vorzunehmen. Das sah auch Jasmine Kirschner (SPD) so. Anders als die Planer, die eine Feuerwehrausfahrt geradeaus über die Grüninsel vorsahen, schlug Tanja Maier (Uli) vor, die südliche und nördliche Spitze der Insel zu kappen, um bessere Ausfahrten der Wehr zu ermöglichen.

Schmidhuber

Änderungen verzögern Bau von Seniorenwohnungen

Gemeinderat mit zwei neuen Beschlüssen über Huttenheimer Projekt

Aufgrund verschiedener Änderungen sind neue Beschlüsse über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen an der Wiesenstraße“ in Huttenheim notwendig geworden. Nachdem die Rathaus-Fachdienstleiterin für Bauleitplanung, Gudrun Pilz-Hailer, die Neuerungen vorgestellt und erläutert hatte, kam es im Gemeinderat zu zwei Entscheidungen: Das Gremium billigte den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften, beschloss außerdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Bereits im Juli 2021 hatte das Gremium die Aufstellung des Bebauungsplans unter Dach und Fach gebracht. Doch dann wurden vom Vorhabenträger eine Reihe von Änderungen in der Planung vorgenommen, sodass nun erneut ein Billigungs- und Beteiligungsbeschluss anstand.

Zu den Änderungen gehören die Umplanung des Erdgeschosses im vorderen Haus Nummer 2 zur Errichtung einer Arztpraxis, die ursprünglich im Obergeschoss vorgesehen war. Damit einhergeht die Verringerung der Fläche für die Tages- und Nachtpflege. Der Gebäudeteil mit der Arztpraxis wird zu einer freistehenden Einheit und wird nur noch im OG und Dachgeschoss mit dem restlichen Gebäudekomplex über Laubengänge verbunden.

Vorgesehen sind auch die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit im Erdgeschoss und die Errichtung einer Müllabfallsammelanlage. Die Gesamthöhe der Gebäude wird beibehalten. Aus der geplanten Reduzierung der Geschosshöhe ergeben sich Änderungen in den Fenster- und Türhöhen.

Weil die Tagespflege verkleinert wird, entstehen zwei weitere Wohneinheiten. Teilweise erfolgen zudem Verschiebungen der Fenster- und Türöffnungen sowie Verkleinerungen der Außentreppen und der Balkone. Wie es in der Sitzung hieß, ergeben sich keine Änderungen im textlichen Teil des Bebauungsplans, im Umweltbericht und in den Fachbeiträgen „Artenschutz“ und „Schall“.

Für die nunmehr 39 Wohneinheiten werden insgesamt 33 Stellplätze und 30 Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage hergestellt. Hinzu kommen zwölf zusätzlichen Stellplätzen auf der Parkplatzfläche für Mitarbeiter und Besucher. Die Kosten für den Bebauungsplan sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Schmidhuber

Champignon-Zuchtbetrieb auf Rheinschanzinsel

Auf der Rheinschanzinsel soll hinter dem Hofgut ein großer Champignon-Zuchtbetrieb entstehen. Anfang 2021 waren die früheren Stallungen auf dem verlassenen Gutshof ein Opfer der Flammen geworden.

Seitdem bemühte sich der Eigentümer, wie auch schon zuvor, um eine sinnvolle Nutzung des Geländes und der Baulichkeiten. Doch alle Vorschläge fanden keinen Gefallen der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Einem aktuellen Bauantrag stimmte der Gemeinderat jetzt einmütig zu und folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Demnach wird das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Erzeugung, Sortierung, Verpackung und Kühlung von Speisepilzen aus bauplanungsrechtlicher Sicht erteilt, hieß es.

Einer in einer früheren Sitzung beschlossenen Zustimmung des Gremiums zur Errichtung von Verwaltungsgebäuden, Logistikräumen und Unterkünften für Erntehelfer als auch einigen Parkplätzen wollte das Landratsamt nicht folgen und stellte eine „Nichtzulässigkeit“ fest. Aus diesem Grund musste der Eigentümer seinen Antrag abändern und die strengen Auflagen der Behörde berücksichtigen.

Schmidhuber

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