Ruhender Verkehr wird weiter überwacht - Stadt Philippsburg stellt zwei neue Ordnungshüter ein

Der Verwaltungsempfehlung, zwei neue unbefristete Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Kernstadt und in den Stadtteilen zu schaffen, hat der Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt. Die CDU-Fraktion votierte, ohne eine Stellungnahme abzugeben, teils mit Nein, teils übte sie Stimmenthaltung. Für des Guten zu viel hielt sie schon bei der Grundsatzentscheidung vor zwei Jahren eine vierköpfige Mannschaft.

Unabhängige Liste, Freie Wähler und SPD stimmten den zwei geringfügigen 520-Euro-Beschäftigungen zu. Die Neuen sollen den Vollzugsdienst innerhalb des städtischen Ordnungsamts zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ab dem 1. November 2022 stärken. Zum 1. November 2020 hatten vier Gemeindevollzugsbedienstete ihren Dienst auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung (damals 450 Euro) aufgenommen. Die wöchentliche Arbeitszeit pro Kraft sollte 5,5 Stunden betragen. Zunächst wurden alle vier Arbeitsverhältnisse auf zwei Jahre befristet.

Mittlerweile hat eine Person ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Zwei weitere Bedienstete signalisierten frühzeitig, dass sie nicht über den 31. Oktober 2022 hinaus weiterbeschäftigt werden wollten. Nur eine Kraft zeigte sich an einer Fortsetzung interessiert.

Wie es in der Sitzungsvorlage hieß, werden die Ordnungshüter zum überwiegenden Teil in den Randzeiten eingesetzt. Dies bedeutet, dass der Streifendienst von Montag bis Freitag nach 16 Uhr beginnt, so dass auch Zeiten nach dem offiziellen Dienstschluss abgedeckt sind. In unregelmäßigen Abständen finden auch Kontrollen an Samstagen statt.

Laut Amtsleiter Mario Berny hat der Einsatz der Hilfskräfte zu einer deutlichen Verbesserung der Parksituation in Philippsburg und den Stadtteilen geführt. Deshalb laute der Vorschlag der Verwaltung mit Blick auf die weitere künftige Handhabung, den derzeitigen Gemeindevollzugsbediensteten in ein unbefristetes geringfügiges Arbeitsverhältnis zu übernehmen und eine weitere Stelle, ebenfalls auf geringfügiger Basis, auszuschreiben.

Mit der Entscheidung des Gemeinderats sind jährliche Personalkosten von ungefähr 14.000 Euro und jährliche Sachkosten (etwa Dienstkleidung, Lehrgangsgebühren) von rund 2.000 Euro verbunden.

(Schmidhuber)

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