Städtebauliche Entwicklung jetzt neu anpassen
Flächennutzungsplan muss dringend fortgeschrieben werden
Mit der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für den Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Philippsburg/Oberhausen-Rheinhausen hat sich der Gemeinderat befasst und die Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Laut Rathaus-Amtsleiterin Katja Hauser besteht dringender Handlungsbedarf, denn der vorausgegangene Flächennutzungsplan, 1990 in Kraft getreten, beinhaltet lediglich den Zeitraum von 1985 bis 2000. Inzwischen gab es bereits 24 Änderungen. Jetzt gehe es darum, dazu „Grundsatzerklärungen abzuholen“.
Der Gemeinderat mit allen fünf Fraktionen nahm den dargelegten Sachstand zur Kenntnis und empfahl den Vertretern der Stadt Philippsburg im GVV die Zustimmung zum Vorhaben. Auch sollen noch notwendige Haushaltsmittel für die erhöhte Umlage in die städtischen Haushalte ab 2027 eingestellt werden. Der Planungshorizont wurde bereits deutlich überschritten, die ausgewiesenen Flächenreserven sind weitestgehend ausgeschöpft, so Hauer. Wie sie hervorhob, schränke dieser Umstand die Stadt Philippsburg zunehmend in ihren Entwicklungsmöglichkeiten ein.
Die Anzahl der bisherigen 24 Flächennutzungsplanänderungen seit 1993 verdeutliche, dass der noch gültige Flächennutzungsplan den aktuellen Anforderungen an die Bauleitplanung nicht mehr entspricht. Laut Sitzungsvorlage biete eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes den beiden Kommunen Philippsburg und Oberhausen-Rheinhausen die Möglichkeit, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für die kommenden Jahre anzupassen und in die aktuellen Bedürfnisse zu integrieren.
So können auch die durch die Regionalplanänderung im November 2025 neu ausgewiesenen Entwicklungsflächen als Grundlage für die Schaffung von Baurecht Berücksichtigung finden: in Philippsburg die gewerbliche Entwicklungsfläche östlich des ehemaligen Goodyear-Zentrallagers, in Huttenheim die Siedlungsentwicklungsfläche Molzau III und Wiesenstraße. In Rheinsheim sind die gewerbliche Entwicklungsfläche Pfaffenloch und Schweinsfeldgraben sowie die Siedlungsentwicklungsfläche Grasweg und Kreuzäcker betroffen.
Für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Landschaftsplans muss ein externes Büro beauftragt werden. Im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens geht die Verwaltung von einer Verfahrensdauer zwischen drei und fünf Jahren aus.
Der Stadt Philippsburg liegt bereits ein Initiativangebot zur Fortschreibung/Neuaufstellung des Flächennutzungsplans vor. Demnach beträgt das Grundhonorar samt Nebenkostenpauschale genau 188.370 Euro. Hinzu kommen noch Leistungen wie Digitalisierung, verfahrensbegleitende Maßnahmen, Fachgutachten, Umweltbericht. Der Anteil der jeweiligen Kommune bemisst sich gemäß Satzung anhand der Einwohnerzahlen. Derzeit beläuft sich das Verhältnis auf 59,11 Prozent für Philippsburg zu 40,89 Prozent für Oberhausen-Rheinhausen.
W. Schmidhuber