Ihre Stadtkasse informiert:
Nächster Steuertermin: 15. Februar 2026
Abrechnung Wassergebühren / Grundsteuer / Gewerbesteuer / Hundesteuer
Im Februar 2026 sind folgende Zahlungen fällig:
- Nachzahlung Wasser/Abwassergebühren/Niederschlagswasser 2025
- Grundsteuer / 1. Quartal 2026
- Gewerbesteuer / 1. Quartal 2026
- Hundesteuer / Jahreszahlung für 2026
(Mit der Bitte um Beachtung: Zum Kalenderjahr 2024 wurden die Hundesteuerbescheide auf Dauerbescheide umgestellt. Dies bedeutet: Sie bekommen ab sofort nicht jährlich einen neuen Bescheid, sondern nur im Falle von Änderungen, wie z. B. durch eine Anmeldung, Abmeldung oder eine sonstige Veränderung der Hundehaltung.)
Ein eventueller Einspruch beim Finanzamt, sowie ein Widerspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der Steuerbetrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
Wir bitten die Pflichtigen ihre Beträge spätestens zur Fälligkeit an die Stadtkasse zu entrichten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, bei Ihren Zahlungen unbedingt das neue Buchungszeichen (z. B. 501.0000…., bzw. 5.8888….) anzugeben, da ansonsten keine genaue Verbuchung möglich ist.
Sofern Sie am SEPA- Abbuchungsverfahren teilnehmen brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Steuerpflichtige, die der Stadtkasse bisher noch keine Sepa-Abbuchungsermächti-gung erteilt haben, müssen selbst an die rechtzeitige Bezahlung ihrer Steuern/Abgaben denken.
Das SEPA-Abbuchungsverfahren ist also vorteilhaft für Sie und unbürokratisch für alle.
SEPA-Abbuchungsverfahren, das bedeutet für Sie:
- kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
- kein Überwachen von Zahlungsterminen
- kein lästiger Mahnbrief
- kein Säumniszuschlag
- kein Risiko*
*Sie können das uns erteilte SEPA-Mandat jederzeit widerrufen!
Hierfür, sowie auch für Ihre sonstigen Anfragen, stehen wir Ihnen gerne unter den Telefon-Nummern 87-145 und 87-146 zur Verfügung.
Uta Klingenfuß
Fachdienst 11