Landesfamilienpass 2026
Gutscheine ab sofort erhältlich
Seit nunmehr über 45 Jahren gibt es den Landesfamilienpass, der es ermöglicht Kindern und deren Familien auch im Jahr 2026 wieder vergünstigten oder kostenfreien Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg zu haben.
Die Auswahl reicht dabei vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörigen Gutscheine ab sofort kostenlos bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (Rathaus) beantragen.
Seit 7 Jahren können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu 4 weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Diesen können Familien erhalten, die:
- mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Leistungen nach dem Bürger-, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Der Landesfamilienpass kann im Rathaus Philippsburg, Bürgerbüro, unter Vorlage der berechtigten Nachweise, beantragt werden.
Ein bereits ausgestellter Landesfamilienpass ist mitzubringen, da dieser verlängert wird.
Hinweise zur Gutscheinkarte:
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.
Sobald die Voraussetzungen für die Berechtigung nicht mehr vorliegen, ist der Landesfamilienpass bei der Stadt Philippsburg im Bürgerbüro abzugeben.
Ihr Bürgerbüro