Änderung der Corona-Verordnung zum 25. Juli 2022

Die Landesregierung hat am 19. Juli 2022 eine Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Die Verkündung erfolgt am 22. Juli 2022 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg. Die Änderung tritt damit am 25. Juli 2022 in Kraft. Als Verkündung gilt allein die Veröffentlichung im Gesetzblatt. Die Vorabveröffentlichung der Verordnung auf der Internetseite des Landes dient lediglich der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen und ist keine Verkündung im juristischen Sinne.

Wesentliche Änderung zum 25. Juli 2022: Verlängerung der Laufzeit der Corona-Verordnung bis zum 22. August 2022. 

Damit gelten die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bis dahin weiter.

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