Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 27.05.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

nach wochenlangen Einschränkungen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus, sind eine Reihe weiterer Lockerungen in Kraft getreten, bzw. werden in Kürze in Kraft treten.

Es ist zwar eine gewisse Stabilisierung eingetreten, aber zu einer vollständigen Entwarnung ist es noch viel zu früh.

Hier ein Überblick über die neuen und aktualisierten Corona-Verordnungen: 

  • CoronaVO Berufsbildung (bereits letzte Woche in Kraft getreten)
  • CoronaVO Sportstätten (tritt am 02.06.2020 in Kraft) 

Die neue CoronaVO Sportstätten beinhaltet folgende zusammenfassende Infos, die ab dem 2. Juni gültig sind: 

  • Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. 
  • Hierunter fallen auch Trainingseinheiten von Sportvereinen sowie andere Angebote an Vereinsmitglieder. 
  • Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder dürfen zum Zwecke des Anbietens von Schwimmkursen und Schwimmunterricht einschließlich der Abnahme von Prüfungen sowie für Trainingseinheiten für Sportvereine betrieben werden.

Die Öffnung unserer Sporthallen erfolgt in Absprache mit den Vereinen und unter Vorlage entsprechender Hygienekonzepte für den Indoorsport. Zudem haben sich auch für den Outdoorbereich die Regeln noch mal gelockert.

Es gelten aber noch Einschränkungen:
Bei den Trainingseinheiten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Der Körperkontakt ist weiterhin untersagt.
Es darf in geschlossenen Räumen kein Training mit hochintensiver Ausdauerbelastung erfolgen.

Wie viele Sportler dürfen gemeinsam trainieren?

Bei Training mit Raumwegen maximal 10 Personen (vorher 5). Dabei muss die Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person 40 qm zur Verfügung stehen. 

Bei Training mit festen Plätzen, also auch auf festen eigenen Matten oder Geräten, sind es 10 qm pro Person. 

Die benutzten Trainings- und Sportgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden.

Wichtig:
Die Kontakte außerhalb des Trainings sind auf ein Minimum zu reduzieren. Besonders Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Wenn das schwer ist, so ist der Eintritt zur Halle oder zum Raum zeitlich versetzt zu gestalten. 

Duschen und Umkleiden bleiben noch geschlossen, mit Ausnahme der Toiletten. Das Umziehen muss außerhalb der Einrichtungen erfolgen.

Für jede Trainingseinheit ist eine Person zu bestimmen, die für die Regeln verantwortlich ist.

Zudem müssen die Daten der TeilnehmerInnen erhoben werden, die vier Wochen nach der Erhebung wieder gelöscht werden.

Die Vereine können sich mit ihrem fertigen Hygienekonzept gerne an die Stadtverwaltung wenden.

Ich freue mich mit den SportlerInnen, dass es nun weiter geht. Und wünsche allen viel Spaß beim Training! 

Diese Verordnung und die damit verbundenen Auflagen zum Trainingsbetrieb finden Sie hier:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200522_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf

  • CoronaVO Tages- und Nachtpflege und Unterstützungsangebote (tritt am 29.05.2020 in Kraft)

  • CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen (bereits am 22.05.2020 in Kraft getreten) 
  • CoronaVO WfMB (konsolidierte Fassung; Art. 2 der auch beigefügten Vierten Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der CoronaVO WfMB tritt am 29.05.2020 in Kraft) 
  • CoronaVO allgemeine Weiterbildung (bereits letzte Woche in Kraft getreten) 
  • CoronaVO Beherbergungsbetriebe

Wir erhielten am Samstagabend die „Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe – CoronaVO Beherbergungsbetriebe)“, die am 29.05.2020 in Kraft tritt.

Diese Verordnung gilt für Beherbergungsbetriebe, insbesondere Hotels, Gasthöfe und Hotelsgarnis, sowie Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 18 CoronaVO sowie deren Gäste. 

Diese Verordnung gilt nicht für Campingplätze im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätzen sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.  

Es werden allgemeine Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen und Regelungen zum Betrieb von Gastronomie und weiteren betriebseigenen Einrichtungen getroffen, ebenso zu Hygiene, Desinfektion, Zahlungsabwicklung, und Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten.

Änderungen ab MITTWOCH, 27. Mai 2020:

Im privaten Raum dürfen BIS ZU ZEHN statt wie bisher nur fünf PERSONEN aus MEHREREN Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner, hier dürfen mehr Personen zusammenkommen.

Ab MONTAG, 1. Juni 2020, sollen folgende weitere Erleichterungen kommen:

  • Es sollen PRIVATE VERANSTALTUNGEN in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – im Innenraum mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden können, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.
  • NICHT PRIVATE VERANSTALTUNGEN mit festen Sitzplätzen sollen mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden können. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Hierunter fallen etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen.

Damit können zum 1. Juni 2020 Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen.

  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt bleiben.

Ab DIENSTAG, 2. Juni 2020, können darüber hinaus wieder öffnen:

  • KNEIPEN und BARS unter Hygienevorgaben
  • ÖFFENTLICHE BOLZPLÄTZE
  • JUGENDHÄUSER

Im Moment arbeiten wir an einem Konzept für die Öffnung unseres Freibades. Ich habe die Hoffnung, dass wir das Konzept ab Mitte / Ende Juni umsetzen können und auch dürfen.

Dabei haben wir besonders die Kinder, Jugendlichen und Familien im Auge, die schon sehr viele Entbehrungen haben und denen wir nicht noch das Freibad nehmen wollten. Nun warten wir auf die Hygienebestimmungen des Landes Baden-Württemberg. Danach richtet sich alles Weitere. Allerdings wissen wir noch nicht, ob wir das Freibad aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Nachverfolgung bei Infektionen nur für Jahreskarteninhaber öffnen und vielleicht auch im Schichtbetrieb öffnen können. Das hängt auch davon ab, wie viele Menschen in das Schwimmbad dürfen. Wir bitten noch um Geduld. Über alles weitere werden wir berichten.

Wie sieht es bei den Seen auf unserer Gemarkung aus?

Der Hardtsee Bruhrain gilt wegen der vorhandenen Sanitäranlage als offizieller Badesee. 

Für Badeseen besteht weiterhin noch ein Badeverbot. 

Wir haben deshalb beschlossen, die sanitären Anlagen am Hardtsee Bruhrain geschlossen zu lassen und auch die Nichtschwimmerkette nicht anzubringen. Die Liegewiese wird gemäht, die Reinigung der Liegewiese ist ebenfalls veranlasst. 

Eine Überwachung des Sees durch die DLRG wird nicht stattfinden. 

Damit handelt es sich beim Hardtsee Bruhrain nach unserer Rechtsauslegung um keinen offiziellen Badesee und unterliegt nicht dem Verbot für Badeseen. 

Die Rheinufer und unsere Baggerseen sind wieder zugänglich. Aber wie gesagt, halten weiterhin Abstand in unserer aller Interesse. Bitte beachten Sie, dass an einigen Baggerseen schon vor Corona ein generelles Badeverbot galt.

Trotz Ankündigung der vollständigen Öffnung der Kindergärten ist die Kin-derbetreuung noch weit weg vom ursprünglichen Betrieb

Die coronabedingte Schließung unserer Kindertagesstätten stellt alle Eltern vor enorme Herausforderungen. Den Kindern fehlt der Kontakt mit den Gleichaltrigen und die frühkindliche Bildung. So manche Familiensituation ist angespannt, aber eine Rückkehr aller Kinder in den Kindergarten ist noch nicht möglich.

Trotz aktueller Ankündigung des Landes der Rückkehr zum normalen Kindergartenbetrieb gegen Ende Juni, gilt bis zum 14. Juni noch die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Sie gibt vor, was bei der Kinderbetreuung derzeit möglich ist und was nicht. Solange sie gilt, haben sich alle Kindertagesstätten daran zu halten.

Weil der Infektionsschutz oberste Priorität hat, hat das Land die Zahl der Plätze auf die Hälfte begrenzt. D.h. an allen Philippsburger Kindergärten stehen derzeit lediglich 304 Kindergartenplätze zur Verfügung. Diese müssen nach Weisung des Landes weiterhin vorrangig an Kinder berufstätiger Eltern vergeben werden. In Philippsburg haben insgesamt 291 Kinder eine Aufnahmeberechtigung für die Notbetreuung.

Streng genommen stehen also nur 13 Plätze für eine Rückkehr zum Regelbetrieb zur Verfügung. Es wurden zwar noch nicht alle berechtigten Kinder in der Notbetreuung aufgenommen, aber die Zahl der Anmeldungen nimmt täglich zu. Dadurch werden aber gleichzeitig die Spielräume für die Aufnahme von Kindern, die nicht unter die Notbetreuung fallen, immer geringer.

Hinzu kommt, dass wir je nach Einrichtung 15 - 40 % des Kindergartenpersonals wegen Risikoerkrankungen nicht einsetzen können. Deshalb mussten wir auf Sicht fahren und konnten nicht pauschal allen Kindern eine Betreuung anbieten. Das wäre ein Versprechen gewesen, das wir nicht hätten halten können.

Ganz bewusst hat sich die Stadt gemeinsam mit allen Einrichtungen in einem ersten Schritt für die Betreuung der Schulanfänger entschieden. Wir möchten diese Kinder, so gut es geht, auf den Schulbetrieb vorbereiten. Die Betreuung der Vorschulkinder hat inzwischen begonnen, sie läuft bis zum 14. Juni.

Die neue Verordnung des Landes erwarten wir zum Ende der Pfingstferien. Darin wird der Weg zur vollständigen Öffnung unserer Kitas und zur Rückkehr zum normalen Betrieb definiert werden. Das Land wird hierzu noch Konzepte entwickeln, hat Ministerpräsident Kretschmann angekündigt.    

Wir alle dürfen aber nicht vergessen, dass die Gefahr einer Corona-Infektion immer noch im Raum steht und überall geschehen kann. Selbst wenn Kinder seltener mit dem Coronavirus infiziert sind, als Erwachsene, werden auch in den Kindergärten weiterhin Hygienevorschiften zu beachten sein. Zudem gibt es nahezu an jeder Einrichtung Erzieherinnen die wegen Risikoerkrankungen besonders geschützt werden müssen.     

Noch während der Pfingstferien werden wir uns mit allen Einrichtungsleitungen zusammensetzen, um die Rückkehr zur Normalität vorauszuplanen. Wir hoffen, dass es bis dahin auch schon die ersten Hinweise des Landes gibt. Bisher wurden wir von der Landesregierung stets durch Pressemitteilungen überrascht, wo die Reise hingehen soll.

Die konkreten und vor allem rechtsverbindlichen Vorgaben, als Basis für jede Planung und Organisation kamen stets kurzfristig und ließen bisher in der Umsetzung gar nicht zu, was vorher pressewirksam versprochen wurde.

Wie geht es mit dem Schulunterricht nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien weiter:

Unsere 6 Schulen habe unter ihrer Rubrik in diesem Stadtanzeiger jeweils ihr Konzept bzw. den Elternbrief veröffentlicht. Mit den nachstehenden Links können Sie die Infos auf der jeweiligen Schul-Homepage abrufen:

Copernicus-Gymnasium: http://www.copernicus-gymnasium.de/
Hieronymus-Nopp-Schule: http://hnp-schule.de/wp-content/uploads/2020/05/Unterrichtsbeginn-nach-den-Pfingstferien.pdf
Konrad-Adenauer-Realschule: https://www.realschule-philippsburg.de/
Nikolaus-von-Myra-Schule: http://www.myraschule.de/

Wir werden die Entwicklungen in regelmäßigen Abständen immer wieder neu beurteilen und bei entsprechendem Verlauf auch weitere Lockerungen ermöglichen können. 

Ich bitte Sie aber nach wie vor dringend um Vorsicht und Besonnenheit. Die Ereignisse vom Wochenende mit einem erneuten Ausbruch nach einer Feier einer Baptistengemeinde bei Frankfurt und in einer Gaststätte in Ostfriesland zeigen mehr als deutlich: Es ist noch nicht vorbei. 

Darüber hinaus ist unser Krankenhaus in Bruchsal wegen erneuter Infektionen wieder in den Notbetrieb gegangen. Daher sind im Moment wieder keine Besucher erlaubt. 

Ich weiß genauso wenig wie jeder andere, ob die zweite Welle kommt. Doch ich nehme die Sorge sehr ernst. Jeder kann seinen Beitrag leisten, sie zu verhindern. 

Die Rückfallregelung wurde in unserem Landkreis auf 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen gesenkt. Wenn wir nicht leichtsinnig werden, halten wir diese sicherlich ein. 

Weitere INFORMATIONEN finden Sie bei Interesse auf der Website des Staatsministeriums Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Bleiben Sie weiterhin sensibel und achtsam, damit wir die Zahl der Neuinfektion mit dem SARS-CoV-2-Virus weiter gering halten können. Ich wünsche Ihnen alles Gute, passen Sie auf sich, Ihre MitbürgerInnen und Ihre Lieben auf.

Ihr
Stefan Martus
Bürgermeister

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