Bürgermeister Martus zur Lage in Philippsburg I 09.12.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am letzten Wochenende fanden von einigen Vereinen schöne Corona konforme Aktionen statt. So hatten die Rhosemer Strockriewer zusätzlich zu den vielen Sternen entlang der Straßen, eine Überraschung geplant: Bürger öffneten den Sparziergängern ihre Hoftore und boten allerlei Leckereien an.

Sine Nomine von der Chorgemeinschaft Eintracht Huttenheim musste zwar auf den geplanten Huddemer Advent verzichten, verkaufte ihre selbstgebackenen Weihnachtsplätzchen. Im Nu waren die 125 Tütchen, gespendet von den zahlreichen fleißigen Zuckerbäcker*innen, verkauft.

Nächstes Wochenende findet vom Spielmanns- und Fanfarenzug Rheinsheim wieder ein Verkauf von Reibekuchen statt. Unterstützen Sie die Vereine, die sehr erfindungsreich werden, wenn es um Einnahmemöglichkeiten geht.

Die neue Corona-Verordnung wurde am 3.12.2021 im Kabinettsumlauf beschlossen und trat am 4.12.2021 in Kraft. Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2.12.2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt: In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucher*innen. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.

  • Für die Gastronomie gilt generell die 2G-Plus-Regel. Darunter fällt auch die Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO).
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen (vgl. § 10 Abs. 2 CoronaVO).
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 3 CoronaVO).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G plus (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO). In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Verschärfung der Zutrittsregelung bei außerschulischer Bildung, VHS-Kursen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (2G plus) (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO).
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO). Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in der Übersicht (Anlage: Corona Regeln auf einen Blick).
  • In der Gastronomie gilt 2G plus. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich (vgl. 16 Abs. 1 Nr. 4 und § 16 Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO sowie § 16 Abs. 3 Satz 3 CoronaVO).
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten (vgl. § 17b Abs. 1 CoronaVO). Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen dürfen Private an Silvester/Neujahr auch kein Feuerwerk abbrennen (vgl. § 17b Abs. 2 CoronaVO).

ACHTUNG: Ausnahmen der 2G-Plus-Regelung

  • Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben.

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, sofern die letzte Impfung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

  • Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens sechs Monate zurückliegt.

Die aktuellen Regeln und Informationen finden Sie immer unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

dem Landesgesundheitsamt wurden am 08.12.2021 eine landesweite Intensivbetten-Auslastung von 666 Corona-Patientinnen und -Patienten gemeldet. Damit gelten weiterhin die Regelungen der Alarmstufe II.

Die Lage in Baden-Württemberg und in unserem Landkreis ist nach wie vor sehr angespannt.

Vollständig geimpft sind derzeit rund 75,9 % in Baden-Württemberg. Erstimpfungen haben in Baden-Württemberg fast 78,5 % erhalten. Auffrischungsimpfungen haben 21,6 % erhalten.

Das Gesundheitsamt gab bekannt, dass sich die Fallzahlen in Stadt- und Landkreis aktuell auf hohem Niveau halten. Das Infektionsgeschehen verteilt sich weiterhin auf viele einzelne Ausbrüche, große Ausbrüche sind aktuell nicht bekannt. Das Infektionsgeschehen an den Schulen und Kindertageseinrichtungen ist anhaltend vergleichsweise unterdurchschnittlich.

Die Entwicklung der Fallzahlen und der Hospitalisierung zeigen leider noch keine Trendwende. Die 500er Inzidenz wurde vergangene Woche im Landkreis (nur) einmal überschritten, sodass der Grenzwert für ergänzende Maßnahmen noch nicht erreicht wurde. Um den Infektionsanstieg zu unterbrechen wurden vergangene Woche auf der MPK neue Maßnahmen und Beschlüsse festgelegt. In Baden-Württemberg traten Sie zum 4.12.2021 in Kraft. Es bleibt abzuwarten, dass die verschärften Regelungen Wirkung zeigen und der Infektionsanstieg gebrochen wird.

 

Lage insgesamt und vor Ort

Vorab die wöchentlich AKTUELLEN Fallzahlen für Philippsburg und den Landkreis Karlsruhe zu Ihrer Information (Stand 09.12.2021, 00.00 Uhr):

Der Landkreis Karlsruhe liegt bei einem Inzidenzwert von 444,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von 7 Tagen. Der Landesdurchschnitt liegt bei 403,5 und der Bundesdurchschnitt bei 338,1

  • Philippsburg: 110 Personen sind als Kontaktpersonen in Quarantäne. Darin enthalten sind 108 aktive (positiv getestete) Fälle. Wir sind nun insgesamt bei 1.281 angekommen.

  • Landkreis Karlsruhe: +434 aktive (positiv getestete) Fälle zum Vortag, 6.026 aktuelle Fälle, bislang insgesamt 53.884 als positiv erfasste Fälle, 804 verstorbene Personen im Stadt- und Landkreis, 7-Tage-Inzidenz liegt bei 444,2.

  • Baden-Württemberg verzeichnete +10.585 Infektionen, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 403,5 und die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet 69.601 Neuinfektionen. Bundesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 338,1.

 

Dauerhafte Impfangebote im Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe richtet zusammen mit den mobilen Impfteams aus dem Rhein-Neckar-Kreis dauerhafte Impfangebote u.a. an folgenden Standorten ein:

1. Impfstützpunkt Graben-Neudorf:
Ort: Pestalozzi-Halle, Pestalozzistr. 2A, 76676 Graben-Neudorf

Mittwochs und sonntags erfolgt die Terminbuchung über das Landratsamt Rhein-Neckar: https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin

Für die Impftage Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag erfolgt die Terminbuchung über das Landratsamt Karlsruhe: https://termin-online-buchen-03.de/live03/booking?cfid=000058000002

2. Impfstützpunkt Bruchsal
Ort: Handelslehranstalt Bruchsal, Stadtgrabenstr. 1, 76646 Bruchsal

Terminbuchung über das Landratsamt Karlsruhe: https://termin-online-buchen-03.de/live03/booking?cfid=000058000006

3. Impfstützpunkt Ettlingen
Ort: Bürgerhalle Ettlingenweiler, Dorfwiesenstraße, 76275 Ettlingen

Terminbuchung über das Landratsamt Karlsruhe: https://termin-online-buchen-03.de/live03/booking?cfid=000058000008

4. Impfstützpunkt Philippsburg
Ort: Rathaus Philippsburg, Sitzungssaal, 1. OG im Neubau, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg

Ab Dienstag, 21.12.2021 wird bis auf weiteres jeden Dienstag in Philippsburg ein Impfangebot durch das mobile Impfteam aus dem Rhein-Neckar-Kreis angeboten.

Terminbuchung über das Landratsamt Rhein Neckar: https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin

Auch wenn Termine in den Impfstützpunkten bereits ausgebucht sind, schauen Sie öfter auf die jeweiligen Seiten! Es werden immer mal wieder Termine abgesagt!

Zudem bieten in Philippsburg die meisten niedergelassenen Ärzte, auch Fachärzte, Impfungen an und vergeben Termine.

 

Kostenlose Bürgertestungen

Apotheke am Markt in Philippsburg
Weiße-Tor-Str. 2

Tägliche Testung mit telefonischer Terminvergabe unter Tel.-Nr. 54 09.

Sanitätshaus am Markt in Philippsburg
Rote-Tor-Straße 1-7

Tägliche Testung zu den üblichen Öffnungszeiten.

Sebastianusheim Rheinsheim: DRK Ortsverein Rheinsheim
Kirchstraße 4a

Immer freitags und samstags jeweils von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

Geplante Öffnungszeiten zum Jahresende: Die Testtage werden auf den 23.12.2021 und 31.12.2021 von jeweils 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschränkt.

Hinweis: Das DRK Rheinsheim bietet für größere Gruppen wie Firmen, Vereine und sonstige Gruppierungen zusätzliche Testtermine an! Das DRK bittet um entsprechende Anmeldung unter drk-rheinsheim@unity-mail.de.

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihr

Stefan Martus
Bürgermeister

 

Corona Regeln auf einen Blick

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