Änderungen der Corona-Verordnung zum 25. Januar 2021

Fünfte Änderungsverordnung der Landesregierung zur Coronaverordnung notverkündet

Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Wichtigste Änderungen: Ab Montag gilt an vielen Stellen die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Die bisherigen Maßnahmen sind bis zum 14.02.2021 verlängert.

Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.

 


Download:
Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

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