Johann Georg Stulz von Ortenberg

* 17.02.1771 † 20.08.1832 Ehrenbürger (17.12.1831)

Der in Kippenheim im Landkreis Lahr geborene Johann Georg Stulz erlernte bei seinem Vater das Schneiderhandwerk. Auf seiner Wanderschaft kam er u. a. nach Karlsruhe, Frankfurt und Genf und reiste schließlich mit einem englischen Lord in dessen Heimat. Sein Fleiß und seine Tüchtigkeit imponierten dort vor allem dem deutschen Inhaber der englischen Hofschneiderei in London, dessen Kompagnon und Erbe er wurde. Unter anderem ließen sich der spätere König IV. und Prinzessin Charlotte ihre Kleider von ihm fertigen und der badische Nadelspezialist rückte zum „Mode-König“ des Landes auf. Nach 30 Jahren rastloser Arbeit, bei der ihm 300 bis 400 Gesellen beistanden, sah er sich gesundheitlich dazu gezwungen, sein Geschäft, welches ihm ein ansehnliches Vermögen eingebracht hatte, aufzugeben.

Eine neue Heimat fand er in Hyéres in Südfrankreich. Das dortige Klima hatte auf seine Gesundheit eine wohltuende Wirkung.

Große Teile seines Vermögens hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits an wohltätige Stiftungen gespendet. Als unsere Gegend im Sommer des Jahres 1831 durch Hochwasser (durch Druckwasser waren die Gemeinden Huttenheim, Rheinsheim, Philippsburg, Oberhausen und Rheinhausen nach deinem Dammbruch in Mitleidenschaft gezogen) in Not geriet, entschloss sich Herr Stulz, seine geschädigten Landsleute zu unterstützen. Um die Not der Bewohner einigermaßen zu mildern, überwies er dem damaligen Großherzog 25.000 Franken.

Großherzog Leopold verlieh ihm das Ritterkreuz des Zähringer Löwen und gestattete ihm, den Namen des ausgestorbenen Geschlechts von Ortenberg seinem Namen beizufügen.

Auf Veranlassung des Oberamtmanns Keller vom Bezirksamt Philippsburg wurde der edle Spender am 17.12.1831 von den Gemeinden Huttenheim, Rheinsheim, Philippsburg, Oberhausen und Rheinhausen zum Ehrenbürger ernannt. In einem Schreiben vom 3.1.1832 teilte der neue Ehrenbürger mit, dass er, sobald seine Gesundheit dies zuließe, die Gemeinden besuchen wolle, um die Bekanntschaft der Mitbürger zu machen. Es ist nicht anzunehmen, dass er einen dieser fünf Orte jemals gesehen hat.