Wahlen

Informationen rund um das Thema Wahlen

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Eine Wahl ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehreren Personen.

Welche Wahlen gibt es und wie lange dauern die einzelnen Wahlperioden an?

Bürgermeisterwahl   8 Jahre Europawahl   5 Jahre  
Kreistagswahl   5 Jahre Gemeinderatswahl   5 Jahre  
Ortschaftsratswahlen   5 Jahre Landtagswahl   5 Jahre  
Bundestagswahl   4 Jahre    

Aktives und passives Wahlrecht

Hinsichtlich des Wahlrechts unterscheidet man zwischen dem aktiven Wahlrecht und dem passiven Wahlrecht.

Aktives Wahlrecht
bedeutet, dass man, sofern gewisse Voraussetzungen (z.B. Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz u.s.w.) erfüllt sind, wählen darf.Passives Wahlrecht
bedeutet, insofern ebenfalls gewisse Voraussetzungen (z.B. Alter, Wohnsitznahme im Wahlgebiet u.s.w.) erfüllt sind, dass man sich als Kandidat zu einer Wahl aufstellen lassen kann, um in ein Gremium gewählt zu werden.

Wahlgrundsätze
Abgeordnete, Kreisräte, Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Bürgermeister werden in

  • allgemeiner
  • unmittelbarer
  • freier
  • gleicher
  • und geheimer Wahl gewählt.

Sind für eine Wahl mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht bzw. zugelassen worden, ist die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen.

Wesentliches Merkmal der Verhältniswahl ist, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf, wie Sitze im jeweiligen Organ zu besetzen sind. Auch hat der Wähler die Möglichkeit, seine Stimmen Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen zu geben (Panaschieren) und im Rahmen seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren).

Sofern nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse der zurückliegenden Wahlen