Philippsburg ist gut aufgestellt
Bedarfsplanung für Ganztagsförderungsgesetz im Grundschulalter
Die Bedarfsplanung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes im Grundschulalter hat der zuständige Fachdienst dem Gemeinderat vorgestellt. Mit dem detaillierten Überblick und Ausblick von Rathausmitarbeiterin Özlem Koch zeigten sich alle Fraktionen rundum zufrieden.
Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt landesweit die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter: Zunächst für die Kinder der ersten Klassen, in den folgenden Schuljahren auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet.
Die Stadt stelle die Umsetzung insbesondere über den bestehenden AWO-Schülerhort sicher. Laut Koch bilde der Hort bereits heute einen wesentlichen Bestandteil des Betreuungsangebots für Grundschulkinder. Aus Sicht der Verwaltung bestehe derzeit kein Anlass, daneben eine zusätzliche eigenständige Betreuungsstruktur aufzubauen. Vielmehr soll der bestehende Schülerhort als zentraler Baustein der Ganztagsbetreuung erhalten und entsprechend der tatsächlichen Nachfrage weiterentwickelt werden.
Um den zukünftigen Betreuungsbedarf rechtzeitig und vorausschauend einschätzen und erforderliche Maßnahmen frühzeitig vorbereiten zu können, beabsichtige die Verwaltung, künftig jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres eine Bedarfsabfrage durchzuführen. Dabei soll insbesondere ermittelt werden, wie viele Familien einen Betreuungsplatz im Grundschulalter benötigen und in welchem Umfang eine Betreuung voraussichtlich in Anspruch genommen werden soll.
Die demografische Entwicklung zeige, dass die zukünftigen Einschulungsjahrgänge unterschiedlich groß sind. Wie es hieß, verfüge der AWO-Schülerhort über eine Kapazität von 100 Hortplätzen. Durch das bestehende Platzsharing können die 100 Hortplätze für die Betreuung von bis zu 150 Kindern genutzt werden. Um 2029 fehle es möglicherweise an Hortplätzen.
Im Schuljahr 2026/2027 besuchen insgesamt 155 Kinder aus Philippsburg, Huttenheim und Rheinsheim die ersten Klassen und unterliegen damit dem ab diesem Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. In der AWO-Kernzeitbetreuung befinden sich 144 Kinder. Eine Warteliste bestehe derzeit nicht.
W. Schmidhuber