PIN-Rücksetzdienst für den Online-Ausweis wieder verfügbar

Seit Ende 2023 war der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes für die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises eingestellt. Bürgerinnen und Bürger mussten sich daher an ihr örtliches Bürgerbüro wenden, wenn sie ihre PIN vergessen hatten oder die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollten.

Seit Oktober 2026 steht der Dienst wieder zur Verfügung. Über das Online-Angebot des Bundes können Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen PIN-Rücksetzbrief mit einer neuen PIN und einem Aktivierungscode bestellen. Damit lässt sich der Besuch im Bürgerbüro in vielen Fällen vermeiden.

Die Wiedereinführung ist auch im Hinblick auf die geplante Einführung der digitalen Brieftasche „EUDI-Wallet“ unter dem Namen „d-you“ von Bedeutung. Der Start der staatlichen App ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen. Für die erstmalige Einrichtung über den Personalausweis wird die persönliche PIN der Online-Ausweisfunktion benötigt.

So funktioniert der PIN-Rücksetzdienst: Für die Bestellung werden ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eine aktuelle deutsche Meldeadresse, ein NFC-fähiges Smartphone sowie die installierte AusweisApp benötigt.

Über die Internetseite des Bundes kann der PIN-Rücksetzbrief online bestellt werden. Für die Identifizierung wird die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) verwendet, die sich rechts unten auf der Vorderseite des Personalausweises befindet.
Der PIN-Rücksetzbrief wird anschließend aus Sicherheitsgründen persönlich per POSTIDENT an die im Ausweis hinterlegte deutsche Meldeadresse zugestellt. Er enthält die neue PIN und einen Aktivierungscode, mit denen die Online-Ausweisfunktion wieder nutzbar gemacht werden kann.

Der Dienst ist kostenlos und erspart in vielen Fällen die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.

Weitere Informationen und die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes finden Sie unter: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

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